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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

1.

Der Geschäftszweck der Inn-Salzach-Immobilien ist der Nachweis und/oder die Vermittlung von Immobilien aller Art, z.B. Wohn-, Investment- und Gewerbeobjekte, sowie Grundstücke.

 

2.

Sofern im Angebot nichts anderes vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart ist, so sind folgende Provisionssätze an uns zu zahlen: Bei Kauf, Übernahme von Erbbaurechten und ähnlichen Geschäften zahlt der Käufer 3,0 % des Kaufpreises.

 

3.

Die unter 2. genannten Provisionssätze verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. von zurzeit 19%.

 

4.

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit für den Abschluss dieses Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages verdient und fällig. Sie ist zahlbar unmittelbar nach Rechnungslegung.

 

5.

Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Wird von uns wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit entfaltet, die nicht zur Entstehung eines Provisionsanspruches führt, so ist der Auftraggeber zum Ersatz unseres Schadens verpflichtet.

 

6.

Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit für den Auftraggeber der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.

 

7.

Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Auftraggeber auf unsere Maklertätigkeit Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Zeitpunkt und Ort sind uns rechtzeitig mitzuteilen.

 

8.

Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand oder wird der uns erteilte Auftrag auf sonstige Weise gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Andernfalls haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwendungen.

 

9.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bzw. den von uns angesprochenen Empfänger selbst bestimmt. Werden sie ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben und kommt es deshalb zum Abschluss eines Hauptvertrages, haftet der Auftraggeber bzw. Empfänger für die uns entgangene Provision.

 

10.

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

 

11.

Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

 

12.

Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.

 

13.

Exposé-Angaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den von unseren Auftraggebern erteilten Auskünften. Wir bemühen uns um deren Vollständigkeit und Richtigkeit, übernehmen jedoch keinerlei Haftung dafür. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.

 

14.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Kündigung eines Maklervertrages ist schriftlich zu erklären.

 

15.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit zulässig Altötting.